Europäische Patienten
Die Kosten des Rettungsdiensteinsatzes können im Rahmen des Sozialversicherungsabkommen von den Krankenkassen übernommen werden:
1. wenn Sie aus einem der folgenden Staaten kommen
Belgien, Lettland, Schweiz, Irland, Polen, Bulgarien, Liechtenstein, Slowakei, Island, Portugal, Dänemark, Litauen, Slowenien, Italien, Rumänien, Estland, Luxemburg, Spanien, Kroatien, Schweden, Finnland, Malta, Tschechien, Griechenland, Niederlande, Ungarn, Großbritannien, Österreich, Zypern (nur griechischer Teil)
benötigen wir folgende Unterlagen:
- Kopie der EU-Versicherungskarte (Vorder- und Rückseite gut leserlich)
oder
- Eine Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EU-Versicherungskarte direkt ausgestellt von der Krankenversicherung
und
- die ausgefüllte und unterschriebene Patientenerklärung. Diese finden Sie im unteren Teil in Ihrer Landessprache
Bulgarien1 MB
Dänemark894 KB
Deutschland654 KB
England996 KB
Frankreich935 KB
Griechenland628 KB
Italien783 KB
Kroatien717 KB
Niederlande704 KB
Polen725 KB
Rumänien765 KB
Spanien662 KB
Tschechien834 KB
Ungarn618 KB
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:
https://dvka.de/de/die_dvka/merkblaetter/merkblaetter.html
Patienten außerhalb Europas
Sie können Ihre Rechnung per Scheck oder Überweisung bezahlen. Wir empfehlen Ihnen den Scheck per Einschreiben zu versenden. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.
Name und Sitz: Bank für Sozialwirtschaft in München
BIC/SWIFT: BFSWDE33XXX
IBAN-No.: DE13370205000008833300
Sollte mit den Angaben in Ihrem Land keine direkte Zahlung möglich sein, informieren Sie bitte Ihre Bank, dass die Zahlung über die Mittlerbank Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) via SOLADEST erfolgen muss.
Name der Bank: Bank für Sozialwirtschaft
Address of the Bank: Karlsplatz 10; 80335 Muenchen
BIC/ SWIFT: BFSWDE33XXX
Account-No.: 88 33 300