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Europäische Patienten

Die Kosten des Rettungsdiensteinsatzes können im Rahmen des Sozialversicherungsabkommen von den Krankenkassen übernommen werden:

1. wenn Sie aus einem der folgenden Staaten kommen

Belgien, Lettland, Schweiz, Irland, Polen, Bulgarien, Liechtenstein, Slowakei, Island, Portugal, Dänemark, Litauen, Slowenien, Italien, Rumänien, Estland, Luxemburg, Spanien, Kroatien, Schweden, Finnland, Malta, Tschechien, Griechenland, Niederlande, Ungarn, Großbritannien, Österreich, Zypern (nur griechischer Teil)

benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kopie der EU-Versicherungskarte (Vorder- und Rückseite gut leserlich)  

oder

  • Eine Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EU-Versicherungskarte direkt ausgestellt von der Krankenversicherung

und

  • die ausgefüllte und unterschriebene Patientenerklärung. Diese finden Sie im unteren Teil in Ihrer Landessprache

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link: 
https://dvka.de/de/die_dvka/merkblaetter/merkblaetter.html


Patienten außerhalb Europas

Sie können Ihre Rechnung per Scheck oder Überweisung bezahlen. Wir empfehlen Ihnen den Scheck per Einschreiben zu versenden. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.

Name und Sitz: Bank für Sozialwirtschaft in München
BIC/SWIFT: BFSWDE33XXX
IBAN-No.: DE13370205000008833300

Sollte mit den Angaben in Ihrem Land keine direkte Zahlung möglich sein, informieren Sie bitte Ihre Bank, dass die Zahlung über die Mittlerbank Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) via SOLADEST erfolgen muss.

Name der Bank: Bank für Sozialwirtschaft
Address of the Bank: Karlsplatz 10; 80335 Muenchen
BIC/ SWIFT: BFSWDE33XXX
Account-No.:  88 33 300