FAQ
Gründe hierfür können sein:
- Ihre gesetzliche Versicherung war uns zum Einsatzzeitpunkt nicht bekannt oder es wurden fehlerhafte Daten erfasst. Bitte übermitteln Sie uns den Namen der Krankenkasse und Ihre Versichertennummer, beginnend mit einem Buchstaben gefolgt von neun Zahlen.
- Waren Sie zum Einsatzzeitpunkt nicht gesetzlich versichert übermitteln Sie uns bitte, nach Klärung mit Ihrer Versicherung, eine schriftliche Mitgliedsbestätigung, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern können.
- Handelt es sich um einen Schul-, Arbeits- oder Wegeunfall, dann benötigen wir von Ihnen den zuständigen Unfallversicherungsträger, das Aktenzeichen oder die Unfallmeldung und das Datum der Unfallmeldung.
Grund hierfür ist:
Fahrten zu ambulanten Behandlungen in Krankenhäuser/Arztpraxen und/oder zurück müssen im Vorwege von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Sollte die Genehmigung nicht im Vorwege erfolgt sein, können Sie die ärztliche Verordnung für eine nachträgliche Prüfung der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse bei uns anfordern, gerne auch online unter: www.zast.de/kontakt. Sollten diese Fahrten häufiger stattfinden, bitten wir Sie, eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse im Vorwege einzuholen und diese dann vor Fahrtantritt den Rettungsdienstmitarbeitenden zu übergeben.
Die ärztliche Verordnung gilt lediglich als medizinische Anspruchsgrundlage für das notwendige Rettungsmittel. Sie garantiert nicht die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Genehmigung muss zusätzlich durch die Krankenkasse erfolgen.
Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass eine Befreiung der Zuzahlung nicht bedeutet, dass eine Ambulanzfahrt von der Krankenkasse übernommen wird. Die Zuzahlungsbefreiung befreit lediglich von der Zahlungspflicht Ihres gesetzlichen Eigenanteils an der Fahrt.
Die Kilometer bei Krankentransporten werden berechnet:
- von der nächstgelegenen einsatzbereiten Rettungswache/Fahrzeugstandort
- zum Einsatzort,
- von dort zum Zielort
- und dann wieder zurück zur Rettungswache.
Da nicht immer die nächstgelegene Rettungswache einsatzbereit ist, kann es sein, dass Sie Rechnungen mit unterschiedlichen Rechnungsbeträgen erhalten.
Gerade zu Zeiten mit vielen Transporten kann auch eine Rettungswache mit größerer Entfernung zum Einsatzort beauftragt werden.
Die Benutzungsentgelte werden auf der Grundlage des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) erhoben.
Welches Rettungsmittel eingesetzt wird, entscheidet ausschließlich die Integrierte Leitstelle aufgrund des Meldebildes.
Krankentransport: hier erfolgt die Berechnung einer Grundpauschale zzgl. eines Betrages je gefahrenem Kilometer.
Notfalleinsatz: hier erfolgt die Berechnung einer kilometerunabhängigen Pauschale je transportiertem Patienten.
Notarzteinsatz/Telenotarzteinsatz: hier erfolgt die Berechnung einer transportunabhängigen Pauschale je behandeltem Patienten.
Bei privatversicherten Patienten sind die Kosten der ärztlichen Leistung nicht in diesem Benutzungsentgelt enthalten. Diese werden durch den behandelnden Arzt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) selbst in Rechnung gestellt.
Unerheblich für die Kostentragung ist, wer den Einsatz des bodengebundenen Rettungsmittels beauftragt hat oder wer der Verursacher für den Einsatz ist. Die dafür entstehenden Kosten sind immer vom Leistungsempfänger oder seiner Versicherung zu tragen.
Die Pauschalierung der Benutzungsentgelte trägt dazu bei, ein Kostengefälle zwischen Stadt und Land zu vermeiden und dient außerdem der landesweiten Wahrung einer gleichmäßigen Rettungsdienstversorgung und kurzen Hilfsfristen.
Das geht leider aus Datenschutzgründen nicht. Diese Informationen müssen bei jedem Einsatz neu dem Rettungsdienstpersonal zur Verfügung gestellt werden. Gerne stellen Sie uns als Zentrale Abrechnungsstelle diese Informationen zur Verfügung. Damit ist es uns dann zu einem späteren Zeitpunkt möglich, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.
Bitte übermitteln Sie uns dafür über unsere Webseite https://www.zast.de/kontakt/sonstiges oder per E-Mail kundenservice(at)zast.de unter Angabe der aktuellen Rechnungsnummer den Betreuerausweis oder die Vollmacht.
Kontaktieren Sie uns bitte oder nutzen Sie unser Kontaktformular und Sie erhalten in Kürze per Post das gewünschte Rechnungsduplikat.
Wir dürfen nicht direkt mit privaten Versicherungen abrechnen. Als Privatversicherter sind Sie vorleistungspflichtig und müssen zunächst unsere Rechnung bezahlen. Sie können dann im Nachgang die Kostenübernahme durch Ihre private Versicherung prüfen lassen.
Sie benötigen die ärztliche Verordnung zur Abrechnung mit Ihrer Versicherung?
Die ärztlichen Verordnungen sind im öffentlichen Rettungsdienst in den einzelnen Rettungswachen im Rahmen der medizinischen Dokumentationspflichten aufzubewahren. Gerne fordern wir Ihnen eine Kopie zur Abrechnung mit Ihrer Versicherung an. Das kann nach Eingang Ihres Wunsches bis zu 14 Tage dauern. Zur Anforderung nutzen Sie bitte die Möglichkeit über unsere Webseite www.zast.de/kontakt oder senden uns eine E-Mail an kundenservice(at)zast.de unter Angabe der Rechnungsnummer.
Die Leistungen der Bergwacht/Wasserwacht/DLRG werden zusätzlich zu den Kosten des Landrettungsdienstes erhoben. Bei erfolgter medizinischer Weiterversorgung in einer zugelassenen Praxis oder Krankenhaus werden die Kosten unter Umständen von Ihrer Versicherung übernommen. Bitte setzen Sie sich unter Vorlage unserer Rechnung mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement für soziale Zwecke. Das ist sehr wichtig für die Tätigkeit der Hilfsorganisationen! Auf die Höhe der Benutzungsentgelte hat das aber keinen Einfluss.
Sie können Ihre Rechnung per Überweisung bezahlen. Eine Zahlung per Kreditkarte oder Scheck ist nicht möglich.
Name und Sitz: Bank für Sozialwirtschaft in München
BIC/SWIFT: BFSWDE33XXX
IBAN-No.: DE13370205000008833300
Empfänger: Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst Bayern GmbH (ZAST GmbH)
Verwendungszweck: Rechnungsnummer
Sollte mit den Angaben in Ihrem Land keine direkte Zahlung möglich sein, informieren Sie bitte Ihre Bank, dass die Zahlung über die Mittlerbank Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) via SOLADEST erfolgen muss.
Name der Bank: Bank für Sozialwirtschaft
Adresse der Bank: Karlsplatz 10; 80335 München
BIC/ SWIFT: BFSWDE33XXX
Account-No.: 88 33 300
Sind Sie in einem dieser Länder gesetzlich versichert, übersenden Sie uns bitte ein Foto der Vorder- und Rückseite Ihrer am Einsatztag gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) oder alternativ eine Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) ausgestellt von Ihrer nationalen Krankenversicherung für den Einsatztag. Des Weiteren bitten wir um Übersendung der ausgefüllten Erklärung die Sie hier finden: https://www.zast.de/download. Bitte geben Sie beim Versand die Rechnungsnummer an. Wir prüfen dann eine Kostenübernahme über eine aushelfende deutsche Krankenversicherung.