FAQ
Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. In den meisten Fällen steht dieser auf der Rechnung ganz unten unter „wichtiger Hinweis“.
- Wir haben zum Einsatzzeitpunkt fehlerhafte Daten erfasst. Wir bitten Sie, diese auf der Rechnung zu prüfen und uns die korrekten Daten mitzuteilen.
- Sie waren zum Einsatzzeitpunkt nicht gesetzlich versichert. Nach Klärung mit Ihrer Versicherung übermitteln Sie uns bitte eine Versicherungsbestätigung.
- Bestimmte Fahrten sind vor Fahrtantritt genehmigungspflichtig. Wenn das nicht erfolgte, erhalten Sie eine Rechnung von uns. Wir benötigen dann von Ihnen eine schriftliche Genehmigung Ihrer gesetzlichen Versicherung. Sollte diese Genehmigung nicht erfolgen, muss die Bezahlung durch Sie erfolgen.
- Fahrten zur Kurzzeitpflege/Wohnortverlegung sind keine Leistungen Ihrer gesetzlichen Versicherung. Die Bezahlung muss durch Sie erfolgen. Eventuell lohnt sich für Sie im Nachgang eine Prüfung über Ihre gesetzliche Pflegeversicherung.
- Es handelt sich um einen Schul-, Arbeits- oder Wegeunfall. Dann benötigen wir von Ihnen den zuständigen Unfallversicherungsträger, das Aktenzeichen und das Datum der Unfallmeldung.
Die Kilometer bei Krankentransporten werden berechnet:
- von der nächstgelegenen einsatzbereiten Rettungswache/Fahrzeugstandort
- zum Einsatzort,
- von dort zum Zielort
- und dann wieder zurück zur Rettungswache.
Da nicht immer die nächstgelegene Rettungswache einsatzbereit ist, kann es sein, dass Sie Rechnungen mit unterschiedlichen Rechnungsbeträgen erhalten.
Gerade zu Zeiten mit vielen Transporten kann auch eine Rettungswache mit größerer Entfernung zum Einsatzort beauftragt werden.
Die Benutzungsentgelte werden auf der Grundlage des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) erhoben.
Welches Rettungsmittel eingesetzt wird, entscheidet ausschließlich die Integrierte Leitstelle aufgrund des Meldebildes.
Krankentransport: hier erfolgt die Berechnung einer Grundpauschale zzgl. eines Betrages je gefahrenem Kilometer.
Notfalleinsatz: hier erfolgt die Berechnung einer kilometerunabhängigen Pauschale je transportiertem Patienten.
Notarzteinsatz: hier erfolgt die Berechnung einer transportunabhängigen Pauschale je behandeltem Patienten.
Bei privatversicherten Patienten sind die Kosten der ärztlichen Leistung nicht in diesem Benutzungsentgelt enthalten. Diese werden durch den behandelnden Arzt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) selbst in Rechnung gestellt.
Unerheblich für die Kostentragung ist, wer den Einsatz des bodengebundenen Rettungsmittels beauftragt hat oder wer der Verursacher für den Einsatz ist. Die dafür entstehenden Kosten sind immer vom Leistungsempfänger oder seiner Versicherung zu tragen.
Die Pauschalierung der Benutzungsentgelte trägt dazu bei, ein Kostengefälle zwischen Stadt und Land zu vermeiden und dient außerdem der landesweiten Wahrung einer gleichmäßigen Rettungsdienstversorgung und kurzen Hilfsfristen.
Das geht leider aus Datenschutzgründen nicht. Diese Informationen müssen bei jedem Einsatz neu dem Rettungsdienstpersonal zur Verfügung gestellt werden. Gerne stellen Sie uns als Zentrale Abrechnungsstelle diese Informationen zur Verfügung. Damit ist es uns dann zu einem späteren Zeitpunkt möglich, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.
Kontaktieren Sie uns bitte oder nutzen Sie unser Kontaktformular und Sie erhalten in Kürze per Post das gewünschte Rechnungsduplikat.
Wir dürfen nicht direkt mit privaten Versicherungen abrechnen. Als Privatversicherter sind Sie vorleistungspflichtig und müssen zunächst unsere Rechnung bezahlen. Sie können dann im Nachgang die Kostenübernahme durch Ihre private Versicherung prüfen lassen.
Die Leistungen der Bergwacht/Wasserwacht/DLRG werden zusätzlich zu den Kosten des Landrettungsdienstes erhoben. Bei erfolgter medizinischer Weiterversorgung in einer zugelassenen Praxis oder Krankenhaus werden die Kosten unter Umständen von Ihrer Versicherung übernommen. Bitte setzen Sie sich unter Vorlage unserer Rechnung mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement für soziale Zwecke. Das ist sehr wichtig für die Tätigkeit der Hilfsorganisationen! Auf die Höhe der Benutzungsentgelte hat das aber keinen Einfluss.
Sie können Ihre Rechnung per Überweisung bezahlen. Eine Zahlung per Kreditkarte oder Scheck ist nicht möglich.
Name und Sitz: Bank für Sozialwirtschaft in München
BIC/SWIFT: BFSWDE33XXX
IBAN-No.: DE13370205000008833300
Empfänger: Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst Bayern GmbH (ZAST GmbH)
Verwendungszweck: Rechnungsnummer
Sollte mit den Angaben in Ihrem Land keine direkte Zahlung möglich sein, informieren Sie bitte Ihre Bank, dass die Zahlung über die Mittlerbank Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) via SOLADEST erfolgen muss.
Name der Bank: Bank für Sozialwirtschaft
Adresse der Bank: Karlsplatz 10; 80335 München
BIC/ SWIFT: BFSWDE33XXX
Account-No.: 88 33 300